Wann man den Stromanbieter wechseln kann hängt von einigen Faktoren ab. Hier eine kleine Übersicht.
Stromvertrag beim örtlichen / lokalen Versorger im Grundversorgungstarif
Bei einem Tarif in der Grundversorgung kann man monatlich wechseln. Da diese Tarife meist zu den Teureren zählen, sollte man sich unbedingt mal auf dem Strommarkt umsehen und im Internet einen kostenlosen Vergleich durchführen. Dadurch kann dann jeder selbst einschätzen, ob der eigene Grundversorgungstarif zu teuer ist oder nicht.
Preiserhöhung des Stromanbieter
Durch eine Preiserhöhung des Stromanbieter hat man gesetzlich festgelegt ein Sonderkündigungsrecht. Bekommen sie ein Schreiben von ihrem Anbieter sollten sie sich möglichst bald umsehen, ob es günstigere Anbieter gibt. Ein Wechsel des Strom Anbieter ist im Internet über die zahlreichen kostenlosen Vergleichsrechner schnell und einfach möglich. Bitte beachten sie, dass die Sonderkündigung nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. Dieser wird üblicherweise bei der Mitteilung der Preiserhöhung ebenfalls genannt. Sollte dies nicht der Fall sein prüfen sie die Klauseln ihres Stromvertrag. Teilweise wird ein Zeitraum von 2 Wochen für die Sonderkündigung angeboten, teilweise sind es 4 Wochen.
Stromvertrag mit Mindestvertragslaufzeit
Hier sollten sie in ihrem Stromvertrag nachsehen, bis wann sie vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit ihren laufenden Stromvertrag kündigen müssen. Ansonsten verlängert er sich meist automatisch um eine weitere Periode (oft 6, 12 oder 24 Monate).